Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
In diesen AGB ist eine datenschutzrechtliche Information enthalten.
(Punkt IV. Unterpunkt 14.)
I. Geltung der Vertragsbedingungen
1. Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Vertrags- und
Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) sind die Druckluftkammer, vertreten
durch Sascha Wunderle. Malterstraße 5, 56070 Koblenz (nachfolgend:
„Druckluftkammer“) und der Auftraggeber, bzw. Kunde.
2. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen werden nur
dann zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, wenn Druckluftkammer dies
schriftlich vorab bestätigt. Dies gilt auch, wenn Druckluftkammer abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht, selbst wenn
diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen bzw. Erklärungen des Kunden
beigefügt sind.
3. Diese AGB finden ferner Anwendung auf alle zukünftigen Bestellungen, Aufträge
und sonstigen Vereinbarungen der Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden oder hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, es sei
denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas Anderes.
II. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand
1. Soweit die Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbaren, kommt der Vertrag zustande;
a. mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder
b. zum Zeitpunkt des auf dem Vertrag („Auftragsbestätigung“) genannten
Vertragsbeginns oder
c. mit der Annahme des Angebots von Druckluftkammer durch den Kunden
(schriftlich, per Fax oder E-Mail), spätestens jedoch,
d. mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsgegenständlichen
Leistungen durch Druckluftkammer je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.
2. Inhalt, Umfang und Grenzen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich
aus dem Auftrag, ggf. dessen Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
3. Der Kunde hat mangels einer anderslautenden Vereinbarung vor Annahme eines
Angebots oder der Erteilung eines Auftrages an Druckluftkammer stets
eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und
vertragsgegenständlichen Leistungen seinen individuellen Bedürfnissen und
Anforderungen entsprechen.
III.Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses endet mit der Erfüllung der
vertraglich geschuldeten Leistungen / Zahlungen durch alle Vertragsparteien
automatisch.
2. Das Recht der Parteien, den Vertrag wegen eines wichtigen Grundes außerordentlich,
ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere in folgenden Fällen vor:
a. Der Kunde ist mit fälligen Zahlungen mit mehr als zwei (2) Monaten im Verzug.
b. Eine der Vertragsparteien verstößt nach vorheriger Abmahnung erneut gegen
elementare Pflichten des Vertrages.
3. Alle Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.
4. In jedem Fall der Kündigung sind die von Druckluftkammer bereitgestellten, bzw.
überlassenen Vertragsgegenstände vom Kunden zurückzugeben.
5. Soweit Vertragsgegenstand die zeitlich unbeschränkte Überlassung (Kauf) der
vertragsgegenständlichen Leistungen ist, räumt Druckluftkammer mangels einer
anderslautenden Vereinbarung dem Auftraggeber vorbehaltlich der Zahlung der
hierfür vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) und zeitlich
unbeschränktes Nutzungsrecht ein.
IV.Zutritt zu unseren Veranstaltungen
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder Bezahlung des Eintritts bei Veranstaltungen ohne
physische Eintrittskarten unterwirft sich der/die Erwerber*In und Eintrittskarteninhaber*In
den nachfolgenden Vertragsbedingungen:
1. Auf einigen Veranstaltungen ist die Eintrittskarte bei Ankunft am Einlass durch ein
Armband zu ergänzen, welches zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Die
Eintrittskarte wird dazu entwertet und verliert somit ihre Gültigkeit. Das Armband ist
nicht übertragbar und wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.
2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Besucher*Innen
Straftaten auf dem Veranstaltungsgelände begehen, Unruhe stiften bzw. Schlägereien
verursachen, mutwillig Einrichtungsgegenstände und Dekoration zerstören oder
stehlen, ist die Druckluftkammer berechtigt, den oder die Besucher*Innen von der
Veranstaltung auszuschließen. Mit dem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre
Wirksamkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist in diesem Fall
ausgeschlossen.
3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen
Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art oder sonstigen gefährlichen
Gegenständen in die Veranstaltungsstätten ist generell untersagt. Bei Nichteinhaltung
erfolgt Verweis vom Veranstaltungsort. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle
statt. Das Einlass-Personal ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.
4. Für gesundheitliche Schäden, wie etwa Hörschäden infolge eines erhöhten
Lärmpegels während der Veranstaltungen, wird keinerlei Haftung übernommen.
5. Die Druckluftkammer hält sich an das Jugendschutzgesetz. Alle Besucher*Innen
haben das Lebensalter durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu bestätigen.
Das Einlass-Personal ist angewiesen, dies zu kontrollieren.
6. Auf den zur Veranstaltung gehörenden Flächen ist der Besitz, die Einnahme, der
Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten die unter das
Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.
Bei Bekanntwerden derartiger Tatbestände, erteilt die Druckluftkammer ein
unwiderrufliches Hausverbot und erstattet Strafanzeige.
7. Die Druckluftkammer behält sich das Recht vor, alkoholisierten oder sonst wie
berauschten Personen den Einlass zu verwehren.
8. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke ist untersagt. Sofern auf den
Veranstaltungen auch Speisen verkauft werden, ist auch das Mitbringen eigener
Speisen untersagt.
9. Mäntel und Jacken können und sollten schon in eigenem Interesse an der Garderobe
abgegeben werden. Die Besucher*Innen weisen das Garderoben-Personal
ausdrücklich darauf hin, wenn besonders wertvolle Gegenstände oder Kleidung in
Verwahrung genommen werden sollen. Die Druckluftkammer haftet nicht für den
Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, Taschen oder
Wertgegenstände, die nicht an der Garderobe abgegeben wurden.
10.Den Anweisungen des Veranstaltungs-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
11.Die Besucher*Innen haben sich im Außenbereich der Veranstaltungen leise zu
verhalten und Rücksicht auf die Interessen der Nachbarschaft, insbesondere der
Nachtruhe, zu nehmen.
12.Die Druckluftkammer weist darauf hin, dass schon geringe Mengen Alkohol oder
starke Müdigkeit die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können und
unterstützt bei Bedarf gerne mit dem Ruf eines Taxi.
13.Beim vorübergehenden Verlassen einer Veranstaltung ohne physische Eintrittskarte
ist ein Kontrollstempel erforderlich.
14.Auf den Veranstaltungen werden durch die Druckluftkammer oder Dritte
regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen anwesender Besucher*Innen,
insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing erstellt. Diese Aufnahmen
werden auf den Webseiten der Druckluftkammer oder auf Webseiten Dritter
(z.B. Facebook) sowie auf Werbeflyern veröffentlicht. Besucher*Innen erklären
sich durch den Besuch der Veranstaltung ausdrücklich damit einverstanden.
Das Erstellen, Speichern, Bearbeiten und Veröffentlichen von Fotos und Videos
erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung der Veranstaltungsräume
und der Veranstaltungen auf der Webseite. Dies stellt ein berechtigtes Interesse
im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
15.Personen, die uns Aufnahmen von den Veranstaltungen zur Veröffentlichung
zusenden, gewährleisten, dass diese Aufnahmen weder gegen geltendes Recht
verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen
und stellen die Druckluftkammer von jeglichen Ansprüchen Dritter im
Zusammenhang mit Rechtsverletzungen frei und verpflichten sich, der
Druckluftkammer alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden zu ersetzen.
Hiervon umfasst sind auch die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung der
Druckluftkammer gegen die behauptete Rechtsverletzung. Die Druckluftkammer
behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Aufnahmen jederzeit
zurückzustellen, abzulehnen oder einzustellen. Die Parteien haben sich wechselseitig
zu informieren, falls sie Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß erhalten.
V. Preise und Zahlungsbedingungen (Direktverkauf auf Veranstaltungen)
Die Preise und die Höhe der Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind
auf den Veranstaltungen durch Getränke-Karten oder Preis-Schilder ausgezeichnet. Das
Veranstaltungs-Personal gibt auch gerne vorab Auskunft. Alle Preise und Vergütungen
verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in der jeweils am Tag der
Rechnungsstellung gültigen Höhe.
VI.Preise und Zahlungsbedingungen (Online-Verkauf über den Internet-Shop)
1. Die Preise und die Höhe der Vergütungen für die vertragsgegenständlichen
Leistungen sind im Internet-Shop der Webseite durch Preisangabe ausgezeichnet.
Alle Preise und Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen
Mehrwertsteuer, in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe und
zuzüglich Versandkosten, die dem Kunden vor dem Abschluss der Bestellung
angezeigt werden.
2. Zahlungsforderungen von Druckluftkammer zu Online-Bestellungen aus dem
Internet-Shop sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb
von vierzehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn,
Druckluftkammer weist auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist aus.
3. Sofern der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung unbegründet
a. mehr als einen (1) Monat seit der Rechnungsfälligkeit in Rückstand gerät und
b. auch nach einer erfolglosen Androhung mit einer Nachfristsetzung von
mindestens vierzehn (14) Tagen, keine Zahlung leistet, ist
Druckluftkammer unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen berechtigt, bis zur
vollständigen Zahlung die Erbringung der geschuldeten
vertragsgegenständlichen Leistungen zurückzuhalten, bzw. ganz oder
teilweise einzustellen.
4. Für Eintrittskartenbestellungen über das Internet sind die Vorschriften über
Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs.3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet,
dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten
ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. (Amtsgericht
München, 10.09.2007, Aktenzeichen: 182 C 26144/05)
VII.Mängelrechte
1. Ist die vertraglich geschuldete Leistung mangelhaft, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
2. Für den Fall, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur
unzureichend nachkommt, wird Druckluftkammer von der Pflicht zur Erbringung der
vertragsgegenständlichen Leistungen befreit. Mehraufwand, der aufgrund der nicht
ordnungsgemäß oder verzögerten Mitwirkungsleistung des Kunden entsteht, kann
von Druckluftkammer im Rahmen einer angemessenen Vergütung geltend gemacht
werden.
3. Ein Mangel oder eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Umgebungsbedingungen,
Fehlbedienung oder aus Nichtbefolgung von Bedienungshinweisen oder technischen,
bzw. organisatorischen Vorgaben durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen
resultieren, ist kein von Druckluftkammer zu vertretender Mangel. Druckluftkammer
behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Kosten der Fehleranalyse und
Fehlerbehebung dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde verkannt hat,
dass der Mangel aus seiner Sphäre stammt. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch
den Kunden selbst verursacht wurde.
4. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei
Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
5. Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 12 Monate.
Schadensersatzansprüche aufgrund von Sachmängeln mit Ausnahme von Ansprüchen
wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie von Ansprüchen auf
Grund von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit verjähren ebenfalls in 12
Monaten. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Reglung
unberührt.
VIII.Haftung
1. Die Vertragspartner haften einander nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften,
soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Diese
Bestimmungen gelten für alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz
vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht
anderweitig schriftlich geregelt.
2. Die Parteien haften einander stets
a. für selbst, sowie von den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie
b. nach dem Produkthaftungsgesetz und
c. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die eine Partei, deren
gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
3. Druckluftkammer, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht bei
leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine schuldhafte
Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Wesentliche
Vertragspflichten sind Pflichten von Druckluftkammer, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Kunde im Rahmen der Erbringung der jeweiligen
vertragsgegenständlichen Leistungen regelmäßig vertrauen darf, mithin also
Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. In
diesem Fall ist die Haftung von Druckluftkammer jedoch auf den vertragstypischen
und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist der
Schadensersatzanspruch pro Schadensfall mangels einer anderslautenden
schriftlichen Vereinbarung jedoch insgesamt auf den Auftragswert des jeweiligen
Leistungsbildes begrenzt.
4. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für entgangenen Gewinn oder
ausgebliebene Einsparungen. Eine weitergehende Haftung von Druckluftkammer
besteht demnach auch nicht für entfernte Folgeschäden.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung
der Mitarbeiter, und gesetzliche Vertreter von Druckluftkammer.
IX.Höhere Gewalt
1. In den Fällen, in denen einem Vertragspartner die Erbringung einer
vertragsgegenständlichen Leistung, Mitwirkungs- oder Beistellleistung auf Grund
höherer Gewalt nicht möglich oder zumutbar ist, bestehen keine Schadenersatz- oder
sonstigen Ansprüche oder Rechte (einschließlich Gestaltungsrechte, Einwendungen
oder Einreden) des jeweils anderen Vertragspartners.
2. Als höhere Gewalt gilt jedes von keinem Vertragspartner zu vertretende und auch
nicht durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt abwendbare Ereignis,
das den jeweils betroffenen Vertragspartner an der vertragsgemäßen Erbringung der
vertragsgegenständlichen Leistungen, Mitwirkungs- oder Beistellleistungen ganz
oder teilweise hindert, insbesondere Naturereignisse, Strom- und Leitungsausfälle,
die nicht im Einflussbereich von Druckluftkammer liegen, in Fällen der
Brandstiftung, Vandalismus, Einbruch, Sabotage, Streiks oder rechtmäßige
Aussperrungen sowie mit diesen vergleichbaren Sachverhalten.
X. Geheimhaltung
1. Die Vertragspartner werden stets alle vertraulichen Informationen und
Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen dieses
Vertragsverhältnisses oder bei Vertragsanbahnung zur Kenntnis gelangt sind, zeitlich
unbegrenzt vertraulich behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des
jeweiligen Vertrages verwenden.
2. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und
eventuell eingesetzten Dritten auferlegen und dafür sorgen, dass die
vertragsgegenständlichen Leistungen nur Mitarbeitern und Dritten zugänglich
gemacht werden, soweit dies zur vertraglichen Nutzung erforderlich ist.
3. Druckluftkammer hat bis zum Widerruf des Kunden das Recht, diesen als Referenz
zu nennen.
XI.Compliance
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze
zu handeln und insbesondere die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Die
Parteien verpflichten sich ausdrücklich und stellen sicher, dass weder sie, noch deren
Mitarbeiter und andere von ihnen Beauftragte verbotene Handlungen begehen oder
Dritte zu diesen Handlungen anstiften oder hierzu Beihilfe leisten. Zu diesen
verbotenen Handlungen gehören insbesondere das Anbieten, Gewähren, Verlangen
oder Annehmen von unrechtmäßigen Zahlungen, Zuwendungen oder sonstigen
Vorteilen für sich oder einen Dritten oder der Verrat von Geschäftsgeheimnissen (§§
18 ff. UWG).
2. Die Parteien versichern, dass sie über die erforderlichen gewerberechtlichen und
Voraussetzungen verfügen und ihren Verpflichtungen gegenüber den Einzugsstellen
(gesetzliche Krankenversicherungen), Berufsgenossenschaft und Finanzbehörden
sowie gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und
Mindestlohngesetzes (AEntG: Mindestlohn – Mindestlohngesetz) nachkommen.
XII.Datenschutz und Datensicherheit
1. Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten
die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu beachten und die erforderlichen
Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von personenbezogenen Daten vor
unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu treffen.
2. Bei Bedarf werden die Parteien die erforderlichen Verträge über die Verarbeitung von
personenbezogenen Daten im Auftrag (ADV) des Kunden gesondert abschließen und
den vertraglichen Dokumenten als Anlage beifügen.
3. Die Datenschutzerklärung der Druckluftkammer findet Anwendung.
XIII.Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform (per Fax genügt). Die Schriftformbestimmung kann nur
durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.
2. Diese AGB und die hierauf Bezug nehmenden Dokumente unterliegen dem
deutschen Recht.
3. Gerichtsstand ist Koblenz.
4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen einschließlich deren
Bestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht berührt. In einem solchen Fall
ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen,
die dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.
Stand: November 2023