Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

In diesen AGB ist eine datenschutzrechtliche Information enthalten.

(Punkt IV. Unterpunkt 14.)

 

I. Geltung der Vertragsbedingungen

1. Vertragsparteien im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Vertrags- und

Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) sind die Druckluftkammer, vertreten

durch Sascha Wunderle. Malterstraße 5, 56070 Koblenz (nachfolgend:

„Druckluftkammer“) und der Auftraggeber, bzw. Kunde.

 

2. Von diesen AGB abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen werden nur

dann zum Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung, wenn Druckluftkammer dies

schriftlich vorab bestätigt. Dies gilt auch, wenn Druckluftkammer abweichenden

Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht, selbst wenn

diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen bzw. Erklärungen des Kunden

beigefügt sind.

 

3. Diese AGB finden ferner Anwendung auf alle zukünftigen Bestellungen, Aufträge

und sonstigen Vereinbarungen der Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals

ausdrücklich vereinbart werden oder hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, es sei

denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas Anderes.

 

II. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

1. Soweit die Parteien nichts Anderes schriftlich vereinbaren, kommt der Vertrag zustande;

a. mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden oder

b. zum Zeitpunkt des auf dem Vertrag („Auftragsbestätigung“) genannten

Vertragsbeginns oder

 c. mit der Annahme des Angebots von Druckluftkammer durch den Kunden

(schriftlich, per Fax oder E-Mail), spätestens jedoch,

d. mit Bereitstellung und/oder Durchführung der vertragsgegenständlichen

Leistungen durch Druckluftkammer je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.

 

2. Inhalt, Umfang und Grenzen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich

aus dem Auftrag, ggf. dessen Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

 

3. Der Kunde hat mangels einer anderslautenden Vereinbarung vor Annahme eines

Angebots oder der Erteilung eines Auftrages an Druckluftkammer stets

eigenverantwortlich zu prüfen, ob die jeweiligen Leistungsbilder und

vertragsgegenständlichen Leistungen seinen individuellen Bedürfnissen und

Anforderungen entsprechen.

 

III.Vertragslaufzeit und Kündigung

1. Die Laufzeit des jeweiligen Vertragsverhältnisses endet mit der Erfüllung der

vertraglich geschuldeten Leistungen / Zahlungen durch alle Vertragsparteien

automatisch.

 

2. Das Recht der Parteien, den Vertrag wegen eines wichtigen Grundes außerordentlich,

ohne Einhaltung einer Frist, zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt

insbesondere in folgenden Fällen vor:

a. Der Kunde ist mit fälligen Zahlungen mit mehr als zwei (2) Monaten im Verzug.

b. Eine der Vertragsparteien verstößt nach vorheriger Abmahnung erneut gegen

elementare Pflichten des Vertrages.

 

3. Alle Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

 

4. In jedem Fall der Kündigung sind die von Druckluftkammer bereitgestellten, bzw.

überlassenen Vertragsgegenstände vom Kunden zurückzugeben.

 

5. Soweit Vertragsgegenstand die zeitlich unbeschränkte Überlassung (Kauf) der

vertragsgegenständlichen Leistungen ist, räumt Druckluftkammer mangels einer

anderslautenden Vereinbarung dem Auftraggeber vorbehaltlich der Zahlung der

hierfür vereinbarten Vergütung ein einfaches (nicht ausschließliches) und zeitlich

unbeschränktes Nutzungsrecht ein.

 

IV.Zutritt zu unseren Veranstaltungen

Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte oder Bezahlung des Eintritts bei Veranstaltungen ohne

physische Eintrittskarten unterwirft sich der/die Erwerber*In und Eintrittskarteninhaber*In

den nachfolgenden Vertragsbedingungen:

 

1. Auf einigen Veranstaltungen ist die Eintrittskarte bei Ankunft am Einlass durch ein

Armband zu ergänzen, welches zur Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt. Die

Eintrittskarte wird dazu entwertet und verliert somit ihre Gültigkeit. Das Armband ist

nicht übertragbar und wird bei Verlust oder Beschädigung nicht ersetzt.

 

2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn Besucher*Innen

Straftaten auf dem Veranstaltungsgelände begehen, Unruhe stiften bzw. Schlägereien

verursachen, mutwillig Einrichtungsgegenstände und Dekoration zerstören oder

stehlen, ist die Druckluftkammer berechtigt, den oder die Besucher*Innen von der

Veranstaltung auszuschließen. Mit dem Ausschluss verliert die Eintrittskarte ihre

Wirksamkeit. Eine Rückerstattung des Kartenwertes ist in diesem Fall

ausgeschlossen.

 

3. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikkanistern, pyrotechnischen

Gegenständen, Fackeln sowie Waffen aller Art oder sonstigen gefährlichen

Gegenständen in die Veranstaltungsstätten ist generell untersagt. Bei Nichteinhaltung

erfolgt Verweis vom Veranstaltungsort. Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle

statt. Das Einlass-Personal ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen.

 

4. Für gesundheitliche Schäden, wie etwa Hörschäden infolge eines erhöhten

Lärmpegels während der Veranstaltungen, wird keinerlei Haftung übernommen.

 

5. Die Druckluftkammer hält sich an das Jugendschutzgesetz. Alle Besucher*Innen

haben das Lebensalter durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu bestätigen.

Das Einlass-Personal ist angewiesen, dies zu kontrollieren.

 

6. Auf den zur Veranstaltung gehörenden Flächen ist der Besitz, die Einnahme, der

Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten die unter das

Betäubungsmittelgesetz fallen, Prostitution und Glücksspiel ausdrücklich verboten.

Bei Bekanntwerden derartiger Tatbestände, erteilt die Druckluftkammer ein

unwiderrufliches Hausverbot und erstattet Strafanzeige.

 

7. Die Druckluftkammer behält sich das Recht vor, alkoholisierten oder sonst wie

berauschten Personen den Einlass zu verwehren.

 

8. Das Mitbringen und der Verzehr eigener Getränke ist untersagt. Sofern auf den

Veranstaltungen auch Speisen verkauft werden, ist auch das Mitbringen eigener

Speisen untersagt.

 

9. Mäntel und Jacken können und sollten schon in eigenem Interesse an der Garderobe

abgegeben werden. Die Besucher*Innen weisen das Garderoben-Personal

ausdrücklich darauf hin, wenn besonders wertvolle Gegenstände oder Kleidung in

Verwahrung genommen werden sollen. Die Druckluftkammer haftet nicht für den

Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, Taschen oder

Wertgegenstände, die nicht an der Garderobe abgegeben wurden.

 

10.Den Anweisungen des Veranstaltungs-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.

 

11.Die Besucher*Innen haben sich im Außenbereich der Veranstaltungen leise zu

verhalten und Rücksicht auf die Interessen der Nachbarschaft, insbesondere der

Nachtruhe, zu nehmen.

 

12.Die Druckluftkammer weist darauf hin, dass schon geringe Mengen Alkohol oder

starke Müdigkeit die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können und

unterstützt bei Bedarf gerne mit dem Ruf eines Taxi.

 

13.Beim vorübergehenden Verlassen einer Veranstaltung ohne physische Eintrittskarte

ist ein Kontrollstempel erforderlich.

 

14.Auf den Veranstaltungen werden durch die Druckluftkammer oder Dritte

regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen anwesender Besucher*Innen,

insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit und Marketing erstellt. Diese Aufnahmen

werden auf den Webseiten der Druckluftkammer oder auf Webseiten Dritter

(z.B. Facebook) sowie auf Werbeflyern veröffentlicht. Besucher*Innen erklären

sich durch den Besuch der Veranstaltung ausdrücklich damit einverstanden.

Das Erstellen, Speichern, Bearbeiten und Veröffentlichen von Fotos und Videos

erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung der Veranstaltungsräume

und der Veranstaltungen auf der Webseite. Dies stellt ein berechtigtes Interesse

im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

 

15.Personen, die uns Aufnahmen von den Veranstaltungen zur Veröffentlichung

zusenden, gewährleisten, dass diese Aufnahmen weder gegen geltendes Recht

verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen

und stellen die Druckluftkammer von jeglichen Ansprüchen Dritter im

Zusammenhang mit Rechtsverletzungen frei und verpflichten sich, der

Druckluftkammer alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden zu ersetzen.

Hiervon umfasst sind auch die Kosten der anwaltlichen Beratung und Vertretung der

Druckluftkammer gegen die behauptete Rechtsverletzung. Die Druckluftkammer

behält sich das Recht vor, die Veröffentlichung der Aufnahmen jederzeit

zurückzustellen, abzulehnen oder einzustellen. Die Parteien haben sich wechselseitig

zu informieren, falls sie Kenntnis von einem möglichen Rechtsverstoß erhalten.

 

V. Preise und Zahlungsbedingungen (Direktverkauf auf Veranstaltungen)

Die Preise und die Höhe der Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen sind

auf den Veranstaltungen durch Getränke-Karten oder Preis-Schilder ausgezeichnet. Das

Veranstaltungs-Personal gibt auch gerne vorab Auskunft. Alle Preise und Vergütungen

verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, in der jeweils am Tag der

Rechnungsstellung gültigen Höhe.

 

VI.Preise und Zahlungsbedingungen (Online-Verkauf über den Internet-Shop)

 

1. Die Preise und die Höhe der Vergütungen für die vertragsgegenständlichen

Leistungen sind im Internet-Shop der Webseite durch Preisangabe ausgezeichnet.

Alle Preise und Vergütungen verstehen sich inklusive der gesetzlichen

Mehrwertsteuer, in der jeweils am Tag der Rechnungsstellung gültigen Höhe und

zuzüglich Versandkosten, die dem Kunden vor dem Abschluss der Bestellung

angezeigt werden.

 

2. Zahlungsforderungen von Druckluftkammer zu Online-Bestellungen aus dem

Internet-Shop sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig und innerhalb

von vierzehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen, es sei denn,

Druckluftkammer weist auf der Rechnung eine andere Zahlungsfrist aus.

 

3. Sofern der Kunde mit der Zahlung einer Rechnung unbegründet

a. mehr als einen (1) Monat seit der Rechnungsfälligkeit in Rückstand gerät und

b. auch nach einer erfolglosen Androhung mit einer Nachfristsetzung von

mindestens vierzehn (14) Tagen, keine Zahlung leistet, ist

Druckluftkammer unter Hinweis auf diese Rechtsfolgen berechtigt, bis zur

vollständigen Zahlung die Erbringung der geschuldeten

vertragsgegenständlichen Leistungen zurückzuhalten, bzw. ganz oder

teilweise einzustellen.

 

4. Für Eintrittskartenbestellungen über das Internet sind die Vorschriften über

Fernabsatzverträge gemäß § 312b Abs.3 Nr. 6 BGB nicht anwendbar. Dies bedeutet,

dass kein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten

ist damit bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung. (Amtsgericht

München, 10.09.2007, Aktenzeichen: 182 C 26144/05)

 

VII.Mängelrechte

1. Ist die vertraglich geschuldete Leistung mangelhaft, gelten die gesetzlichen

Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.

 

2. Für den Fall, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur

unzureichend nachkommt, wird Druckluftkammer von der Pflicht zur Erbringung der

vertragsgegenständlichen Leistungen befreit. Mehraufwand, der aufgrund der nicht

ordnungsgemäß oder verzögerten Mitwirkungsleistung des Kunden entsteht, kann

von Druckluftkammer im Rahmen einer angemessenen Vergütung geltend gemacht

werden.

 

3. Ein Mangel oder eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Umgebungsbedingungen,

Fehlbedienung oder aus Nichtbefolgung von Bedienungshinweisen oder technischen,

bzw. organisatorischen Vorgaben durch den Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen

resultieren, ist kein von Druckluftkammer zu vertretender Mangel. Druckluftkammer

behält sich in diesem Fall das Recht vor, die Kosten der Fehleranalyse und

Fehlerbehebung dem Kunden in Rechnung zu stellen, sofern der Kunde verkannt hat,

dass der Mangel aus seiner Sphäre stammt. Gleiches gilt, wenn der Mangel durch

den Kunden selbst verursacht wurde.

 

4. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei

Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

 

5. Die Verjährung für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt 12 Monate.

Schadensersatzansprüche aufgrund von Sachmängeln mit Ausnahme von Ansprüchen

wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie von Ansprüchen auf

Grund von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit verjähren ebenfalls in 12

Monaten. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von dieser Reglung

unberührt.

 

VIII.Haftung

1. Die Vertragspartner haften einander nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften,

soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nicht etwas anderes ergibt. Diese

Bestimmungen gelten für alle Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz

vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit nicht

anderweitig schriftlich geregelt.

 

2. Die Parteien haften einander stets

a. für selbst, sowie von den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, sowie

b. nach dem Produkthaftungsgesetz und

c. bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die eine Partei, deren

gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

 

3. Druckluftkammer, deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nicht bei

leichter Fahrlässigkeit. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich um eine schuldhafte

Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt. Wesentliche

Vertragspflichten sind Pflichten von Druckluftkammer, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des jeweiligen Vertrages überhaupt erst ermöglicht

und auf deren Einhaltung der Kunde im Rahmen der Erbringung der jeweiligen

vertragsgegenständlichen Leistungen regelmäßig vertrauen darf, mithin also

Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde. In

diesem Fall ist die Haftung von Druckluftkammer jedoch auf den vertragstypischen

und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Höhe nach ist der

Schadensersatzanspruch pro Schadensfall mangels einer anderslautenden

schriftlichen Vereinbarung jedoch insgesamt auf den Auftragswert des jeweiligen

Leistungsbildes begrenzt.

 

4. Die vorgenannten Bestimmungen gelten auch für entgangenen Gewinn oder

ausgebliebene Einsparungen. Eine weitergehende Haftung von Druckluftkammer

besteht demnach auch nicht für entfernte Folgeschäden.

 

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung

der Mitarbeiter, und gesetzliche Vertreter von Druckluftkammer.

 

IX.Höhere Gewalt

1. In den Fällen, in denen einem Vertragspartner die Erbringung einer

vertragsgegenständlichen Leistung, Mitwirkungs- oder Beistellleistung auf Grund

höherer Gewalt nicht möglich oder zumutbar ist, bestehen keine Schadenersatz- oder

sonstigen Ansprüche oder Rechte (einschließlich Gestaltungsrechte, Einwendungen

oder Einreden) des jeweils anderen Vertragspartners.

 

2. Als höhere Gewalt gilt jedes von keinem Vertragspartner zu vertretende und auch

nicht durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt abwendbare Ereignis,

das den jeweils betroffenen Vertragspartner an der vertragsgemäßen Erbringung der

vertragsgegenständlichen Leistungen, Mitwirkungs- oder Beistellleistungen ganz

oder teilweise hindert, insbesondere Naturereignisse, Strom- und Leitungsausfälle,

die nicht im Einflussbereich von Druckluftkammer liegen, in Fällen der

Brandstiftung, Vandalismus, Einbruch, Sabotage, Streiks oder rechtmäßige

Aussperrungen sowie mit diesen vergleichbaren Sachverhalten.

 

X. Geheimhaltung

1. Die Vertragspartner werden stets alle vertraulichen Informationen und

Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen dieses

Vertragsverhältnisses oder bei Vertragsanbahnung zur Kenntnis gelangt sind, zeitlich

unbegrenzt vertraulich behandeln und nur für Zwecke der Durchführung des

jeweiligen Vertrages verwenden.

 

2. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und

eventuell eingesetzten Dritten auferlegen und dafür sorgen, dass die

vertragsgegenständlichen Leistungen nur Mitarbeitern und Dritten zugänglich

gemacht werden, soweit dies zur vertraglichen Nutzung erforderlich ist.

 

3. Druckluftkammer hat bis zum Widerruf des Kunden das Recht, diesen als Referenz

zu nennen.

 

XI.Compliance

1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nur im Rahmen der jeweils geltenden Gesetze

zu handeln und insbesondere die Regeln des lauteren Wettbewerbs zu beachten. Die

Parteien verpflichten sich ausdrücklich und stellen sicher, dass weder sie, noch deren

Mitarbeiter und andere von ihnen Beauftragte verbotene Handlungen begehen oder

Dritte zu diesen Handlungen anstiften oder hierzu Beihilfe leisten. Zu diesen

verbotenen Handlungen gehören insbesondere das Anbieten, Gewähren, Verlangen

oder Annehmen von unrechtmäßigen Zahlungen, Zuwendungen oder sonstigen

Vorteilen für sich oder einen Dritten oder der Verrat von Geschäftsgeheimnissen (§§

18 ff. UWG).

 

2. Die Parteien versichern, dass sie über die erforderlichen gewerberechtlichen und

Voraussetzungen verfügen und ihren Verpflichtungen gegenüber den Einzugsstellen

(gesetzliche Krankenversicherungen), Berufsgenossenschaft und Finanzbehörden

sowie gemäß den Bestimmungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und

Mindestlohngesetzes (AEntG: Mindestlohn – Mindestlohngesetz) nachkommen.

 

XII.Datenschutz und Datensicherheit

1. Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten

die Bestimmungen der Datenschutzgesetze zu beachten und die erforderlichen

Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz von personenbezogenen Daten vor

unberechtigtem Zugriff und Missbrauch zu treffen.

 

2. Bei Bedarf werden die Parteien die erforderlichen Verträge über die Verarbeitung von

personenbezogenen Daten im Auftrag (ADV) des Kunden gesondert abschließen und

den vertraglichen Dokumenten als Anlage beifügen.

 

3. Die Datenschutzerklärung der Druckluftkammer findet Anwendung.

 

XIII.Schlussbestimmungen

1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer

Wirksamkeit der Schriftform (per Fax genügt). Die Schriftformbestimmung kann nur

durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

 

2. Diese AGB und die hierauf Bezug nehmenden Dokumente unterliegen dem

deutschen Recht.

 

3. Gerichtsstand ist Koblenz.

 

4. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen einschließlich deren

Bestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die

Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nicht berührt. In einem solchen Fall

ist die ungültige oder unwirksame Bestimmung durch eine Neuregelung zu ersetzen,

die dem gewollten Zweck entspricht und von Beginn der Unwirksamkeit an gilt.

 

 

Stand: November 2023

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